1. Fahrkartenverkauf

1.1 Buchung und Verkauf von Fahrkarten
Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder im Internet erfolgen. Ihre Bestellung ist verbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit Eingang der Bestellung bei uns zustande. Der Kunde erkennt unsere Geschäftsbedingungen an, diese sind Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.

Um Ihre Zahlung der Bestellung zuordnen zu können, benötigen wir unbedingt Ihren Namen sowie die entsprechende Rechnungsnummer auf der Überweisung. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang, spätestens wenige Tage vor dem Fahrttermin, da uns genaue Fahrzeiten von der Deutschen Bahn (DB) meist erst kurzfristig mitgeteilt werden. Die erhaltene Fahrkarte ist ggf. auszudrucken und muss im Zug auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Fahrkarten gelten nur für die gebuchte Fahrt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung, dass wir keine Fahrkarten mehr per Post versenden können, wenn die Bestellung weniger als fünf Tage vor der Sonderfahrt eingeht. In diesem Fall reservieren wir Ihnen ihre Sitzplätze und Sie erhalten die Fahrkarten am Fahrtag im Zug.

1.2 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung der Fahrten ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der ENB. Andere Leistungsträger sind nicht von uns bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen.

1.3 Bezahlung
Die Bezahlung hat zum genannten Termin zu erfolgen. Das Zahlungsziel ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

1.4 Sitzplatzreservierung
Ihre Bestellung beinhaltet nach Möglichkeit eine Sitzplatzreservierung mit zusammenhängenden Plätzen. Bei Nachbestellungen kann Ihnen ggf. kein angrenzender Sitzplatz mehr angeboten werden. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht.

1.5 Reiserücktritt
Vom Gesetzgeber her wird auf Veranstaltungstickets kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Insbesondere die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB auf die vorliegenden Verträge keine Anwendung.
Um dies kundenfreundlicher zu gestalten, gewähren wir die folgenden Möglichkeiten:

 

Bei Stornierung von Tagesfahrten stellen wir dem Fahrgast/Kunden folgende Rücktrittsentschädigung in Rechnung:

 

Bis drei Wochen vor Fahrttermin           25% des Fahrpreises
Ab drei Wochen bis zwei Wochen        50% des Fahrpreises
Ab zwei Wochen                                    100% des Fahrpreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Bei Mehrtagesfahrten:

Die Rücktrittsentschädigung wird nach dem Zeitpunkt der Stornierung (Eingang bei uns) wie folgt berechnet:

bis 90 Tage vor Beginn der Reise                         15% des Reisepreises
89 Tage bis 50 Tage vor Beginn der Reise         40% des Reisepreises
49 Tage bis 30 Tage vor Beginn der Reise         75% des Reisepreises
29 Tage bis 8 Tage vor Beginn der Reise             85% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Beginn der Reise                             90% des Reisepreises

Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung am Reisetag ist der gesamte Fahrpreis fällig. Für Zusatzleistungen (z. B. Hotel) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters oder des Leistungsträgers.

Allgemein: Der Reiserücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Stornierung bei Eisenbahn-Nostalgiefahrten-Bebra e. V. Sollte der Fahrgast (Kunde) die Fahrkarten bereits erhalten haben, so sind diese beizufügen. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseversicherung dringend empfohlen. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird ebenfalls empfohlen. Zu jeder Fahrt gibt es einen Stichtag, bis zu dem Kostendeckung erreicht sein muss. Sollte eine Kostendeckung bis dahin nicht erreicht sein, so behalten wir uns die Absage der Sonderzugfahrt / Veranstaltung vor. Sollte eine ENB- Sonderzugfahrt oder eine ENB- Veranstaltung nicht durchgeführt werden können, so werden bereits bezahlte Rechnungen zurückerstattet.
Sollte der Zug bei Eingang Ihrer Bestellung bereits ausverkauft sein oder kann eine Fahrt aufgrund zu geringer Anmeldezahlen nicht durchgeführt werden, wird der von Ihnen bereits gezahlte Fahrpreis ebenfalls erstattet.

  1. Allgemeine Beförderungsbestimmungen
    2.1 Fahrpreise
    Die angegebenen Fahrpreise beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Hin- und Rückfahrt. Eine Rückfahrkarte beinhaltet immer die Hin- und Rückfahrt.
    Kleinkinder unter vier Jahren fahren kostenlos, haben aber keinen Sitzplatzanspruch. Kinder (vier- bis 14-jährige) bezahlen einen ermäßigten Fahrpreis. Mit einer Familienkarte fahren bis zu zwei Erwachsene und zwei Kinder, sofern diese angeboten wird.
    Ein evtl. angebotener Gruppentarif beträgt 90 % des regulären Fahrpreises und gilt ab 10 Erwachsenen. Hierbei entsprechen zwei Kinder einem Erwachsenen. Familienkarte und Gruppentarif sind nicht kombinierbar.

2.2 Fahrzeugausfall
Die eingesetzten historischen Fahrzeuge sind wertvolle Einzelstücke. Bei Ausfall aus technischen- oder betriebswirtschaftlichen Gründen eines Fahrzeugs bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Daraus können keine Regressansprüche abgeleitet werden.
Bei einem Ausfall einer Dampflokomotive kann eine Diesel- oder E-Lok ersatzweise zum Einsatz kommen! Hierbei können keine Preisnachlässe gewährt werden! Wir versuchen Sie so früh wie möglich bei solchen Ausfällen zu informieren. Leider kann dieses auch sehr kurzfristig auftreten.

Kann Ihnen bei Ausfall eines Reisezugwagens weder der gebuchte Sitzplatz noch ein Ersatzplatz zur Verfügung gestellt werden, können Sie von der Fahrt zurücktreten. Bei Ausfall des Zuges wird Ihnen der Fahrpreis zurückerstattet. Wir bemühen uns, Ihnen Ausfälle frühestmöglich mitzuteilen, dies ist aber nicht immer möglich.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.3 Haftung
Insbesondere beim Einsatz von Dampflokomotiven (aber auch anderen Lokomotiven) können an der Kleidung oder sonstigem Eigentum vom Fahrgast (Kunden) Verunreinigungen z. B. durch Ruß, Funkenflug oder anderen Immissionen entstehen. Eine vertragliche Haftung ist hierfür ausgeschlossen.

 

Im Falle höherer Gewalt (z. B. Streckensperrung, Maschinenbruch an Fahrzeugen, behördliche Anordnung, Waldbrandgefahr etc.) sind Ansprüche ausgeschlossen.
Bei unseren Sonderzügen kann es zu Verspätungen oder kurzfristigen Fahrplananpassungen kommen. Daraus können keine Ansprüche abgeleitet werden. Achten Sie besonders auf die Bekanntgabe von betrieblichen Besonderheiten am Bahnsteig bzw. am Bahnhof.

 

Unsere Sonderzüge werden als Sonderverkehre geführt, die hauptsächlich aus Gründen historischen Interesses betrieben werden. Können wir aus betrieblichen Gründen unseren ursprünglichen Fahrplan nicht einhalten, kann sich u. a. auch unsere geplante Aufenthaltszeit am Zielbahnhof verkürzen. Es besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Fahrpreises.

 

Wir haben keine Beförderungspflicht. Wir können ohne Angabe von Gründen einem Fahrgast die Mitfahrt verwehren oder die Weiterfahrt untersagen.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an unseren Fahrten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

2.4 Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstuhl, etc.
Eine Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstuhl, etc. kann nur nach vorheriger Anmeldung und evtl. anschließender Bestätigung durch ENB mitgenommen werden. Für während des Transports oder beim Ein- und Ausladen entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.

2.5 Hinweise
Den Anweisungen des Zugpersonals und den Hinweisen in und an den Fahrzeugen sowie auf den Bahnsteigen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei unvorhergesehenem Aufenthalt ist ein Ausstieg nicht zulässig.

  1. Datenschutz und Datensicherheit
    Wir speichern Daten wie z.B. Vorname, Name, Anschrift, Postleitzahl, Ort und Telefonnummer, um die Bestellungen abwickeln und den Versand vornehmen zu können.
    Diese personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb einer Bestellung ist ebenso ausgeschlossen wie die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbe- oder Marktforschungszwecken. Nach Abschluss der Fahrt gehen wir davon aus, dass Sie auch weiterhin Interesse an den Angeboten unseres Vereines haben. Um eine spätere Ansprache zu ermöglichen, stimmen Sie daher grundsätzlich der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten für diesen Zweck zu. Möchten Sie Ihre Kundendaten löschen oder eine Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, so ist dies schriftlich, per E-Mail oder per Telefon möglich.
  2. Versicherung
    Für Versicherungsschutz hinsichtlich Reisegepäck, Krankheiten, Reiserücktrittsversicherung usw. sind Sie selbst verantwortlich. Die ENB übernimmt hier keine Haftung als Veranstalter. Wir empfehlen den Teilnehmern eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl abzuschließen.
  3. Veranstalter Postanschrift
    Eisenbahn-Nostalgiefahrten-Bebra e. V., Bachseite 3, 36179 Bebra
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

 

Stand: Januar 2022